Ralf Strecker Heizung Sanitär
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Energieberatung und Sanierungsmaßnahmen: Was wird in Rechnung gestellt?
Im Sanierungsforum wird oft die Frage gestellt, ob Energieberater:innen für das Einreichen einer Einzelmaßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzliche Rechnungen stellen dürfen. Diese Frage zeigt ein häufiges Missverständnis, dass alle Leistungen rund um die Sanierung und Förderung im iSFP enthalten sind. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Unterschiedliche Leistungen und deren Kosten
Die Energieberatung und die Erstellung eines iSFP sind separate Dienstleistungen. Der iSFP ist ein Plan, der verschiedene Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung eines Gebäudes empfiehlt. Weitere Leistungen wie Fachplanung, Baubegleitung oder das Einreichen von Förderanträgen sind nicht im Preis für den iSFP inbegriffen und müssen separat in Rechnung gestellt werden.
Hier eine Übersicht der verschiedenen Leistungen und deren Kosten:
Energieberatung und Erstellung eines iSFP
Kosten: Im Durchschnitt etwa 2.000 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Förderung: BAFA-Förderung von 80 Prozent, maximal 1.300 Euro.
Eigenanteil: Mindestens 325 Euro für ein Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus, mindestens 425 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
Zusätzliche Förderung: 500 Euro Zuschuss für die Erläuterung des iSFP bei einer Wohnungseigentümer-Versammlung.
Fachplanung und Baubegleitung
Kosten: Diese variieren je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Als Richtwert können etwa fünf Prozent der Kosten der Sanierungsmaßnahme angenommen werden.
Förderung: Es gibt einen gesonderten Zuschuss in Höhe von 50 Prozent für diese Leistungen.
Umfang der zusätzlichen Leistungen
Die Fachplanung und Baubegleitung umfassen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die weit über das bloße Einreichen eines Förderantrags hinausgehen:
Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzepte
Berechnungen für Nachweise
Hilfe beim Einholen von Angeboten
Rechnungskontrolle
Baustellenbegehungen
Wichtigkeit der klaren Absprache
Um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden, sollten Eigentümer den Umfang und die Kosten der gewünschten Leistungen im Vorfeld mit ihrem Energieberater besprechen und schriftlich festhalten.
Die klare Trennung und separate Abrechnung der verschiedenen Leistungen stellen sicher, dass alle erforderlichen Schritte für eine erfolgreiche Sanierung und Förderung professionell begleitet werden.
Änderungen an der BEG: Neuerungen ab 01.01.2024
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitieren Sie bereits jetzt von den neuen Fördersätzen, die seit Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
Die Förderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig - auch durch die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels auf den Gebäudesektor - deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden.